Auf eine korrekte MWST-Rechnung in der Schweiz gehören deine MWST-Nummer, Name und Adresse von dir und deinem Kunden, das Leistungsdatum, eine genaue Beschreibung der Arbeit, der Preis sowie der Steuersatz und der MWST-Betrag. Gerechnet wird so: Nettobetrag × 8,1 % ergibt die Steuer, Netto plus Steuer ergibt den Bruttobetrag. Willst du die MWST aus einem Bruttopreis herausrechnen, teilst du durch 1,081. Hier findest du alle Formeln, Beispiele aus dem Handwerk und die Fehler, die dich bei einer Kontrolle Geld kosten.
Kurz gesagt
- Seit 2024 gelten in der Schweiz drei Sätze: 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduziert) und 3,8 % (Beherbergung). Für Handwerksleistungen gilt fast immer 8,1 %.
- Dazurechnen: Netto × 1,081 = Brutto. Herausrechnen: Brutto ÷ 1,081 = Netto.
- Auf die Rechnung gehört immer der gesetzliche Steuersatz, auch wenn du mit der ESTV nach Saldosteuersatz abrechnest.
- Massgebend für den Satz ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungsdatum.
- MWST-pflichtig wirst du grundsätzlich ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
- Die MWST-Sätze in der Schweiz auf einen Blick
- MWST dazurechnen: vom Netto zum Brutto
- MWST herausrechnen: vom Brutto zum Netto
- Was auf eine korrekte MWST-Rechnung gehört
- Runden ohne Differenzen
- Rechnung und MWST-Abrechnung: zwei verschiedene Dinge
- Ab wann du MWST verrechnen musst
- Typische Fehler auf Handwerkerrechnungen
- Unsere Sicht: Die Rechnung beginnt auf der Baustelle
- Rechnungen direkt aus Rapport und Offerte
- Häufige Fragen
- Quellen
Die MWST-Sätze in der Schweiz auf einen Blick
Die Schweiz kennt drei Mehrwertsteuersätze. Sie gelten laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) seit dem 1. Januar 2024.
| Satz | Höhe | Gilt für (Beispiele) |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | Alle steuerbaren Leistungen, die nicht unter einen anderen Satz fallen, also auch Maler-, Elektro-, Sanitär- und Bauarbeiten |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Unter anderem Lebensmittel, Medikamente, Bücher |
| Sondersatz | 3,8 % | Beherbergung inklusive Frühstück |
Für dich als Handwerksbetrieb heisst das: Arbeitsstunden, Material, Anfahrt und Entsorgung rechnest du in der Regel zum Normalsatz von 8,1 %. Material ist Teil deiner Leistung und wird nicht separat mit einem anderen Satz besteuert.
Prüf trotzdem bei jeder neuen Leistungsart, welcher Satz wirklich gilt. Bei gemischten Leistungen oder Kunden im Ausland lohnt sich eine Abklärung mit deinem Treuhänder, bevor die Rechnung rausgeht. Eine nachträgliche Korrektur ist immer aufwendiger.

MWST dazurechnen: vom Netto zum Brutto
Du kalkulierst deine Offerte netto und willst wissen, was der Kunde am Ende zahlt? So gehst du vor:
- Nimm den Nettobetrag, zum Beispiel CHF 2'450.00 für Malerarbeiten.
- Multipliziere ihn mit dem Steuersatz: CHF 2'450.00 × 0,081 = CHF 198.45 MWST.
- Zähle beides zusammen: CHF 2'450.00 + CHF 198.45 = CHF 2'648.45 brutto.
Schneller geht es in einem Schritt: Netto × 1,081 = Brutto. Also CHF 2'450.00 × 1,081 = CHF 2'648.45.
Die Formeln für alle drei Sätze:
| Satz | MWST-Betrag | Bruttobetrag |
|---|---|---|
| 8,1 % | Netto × 0,081 | Netto × 1,081 |
| 2,6 % | Netto × 0,026 | Netto × 1,026 |
| 3,8 % | Netto × 0,038 | Netto × 1,038 |
MWST herausrechnen: vom Brutto zum Netto
Oft hast du nur den Endbetrag vor dir: eine Materialrechnung vom Lieferanten, eine Pauschale, die du mit dem Kunden inklusive MWST vereinbart hast, oder einen Kassenbeleg. Dann rechnest du die Steuer heraus.

Der häufigste Fehler: Brutto × 8,1 % rechnen. Das ergibt zu viel, weil die 8,1 % sich auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttobetrag.
So geht es richtig:
- Teile den Bruttobetrag durch 1,081: CHF 5'400.00 ÷ 1,081 = CHF 4'995.37 netto.
- Ziehe den Nettobetrag vom Brutto ab: CHF 5'400.00 − CHF 4'995.37 = CHF 404.63 MWST.
Zum Vergleich: Mit dem falschen Weg (CHF 5'400.00 × 0,081) kämst du auf CHF 437.40, also rund CHF 33 zu viel Steuer.
Willst du nur den Steueranteil direkt aus dem Brutto, nutzt du diese Faktoren:
| Satz | Steueranteil im Bruttobetrag | Formel |
|---|---|---|
| 8,1 % | rund 7,493 % | Brutto × 8,1 ÷ 108,1 |
| 2,6 % | rund 2,534 % | Brutto × 2,6 ÷ 102,6 |
| 3,8 % | rund 3,661 % | Brutto × 3,8 ÷ 103,8 |
Tipp für die Westschweiz: Wer auf Französisch rechnet, findet die gleichen Begriffe unter anderem Namen. TVA ist die MWST, HT (hors taxes) heisst netto, TTC (toutes taxes comprises) heisst brutto. Die Formeln bleiben identisch: HT × 1,081 = TTC, und TTC ÷ 1,081 = HT.
Was auf eine korrekte MWST-Rechnung gehört
Die Pflichtangaben stehen in Art. 26 des Mehrwertsteuergesetzes. Das KMU-Portal des Bundes fasst sie so zusammen. Deine Rechnung braucht:
- Name und Adresse von dir als Leistungserbringer, so wie du im Geschäftsverkehr auftrittst
- Deine MWST-Nummer (UID mit Zusatz MWST, Format CHE-123.456.789 MWST)
- Name und Adresse deines Kunden
- Datum oder Zeitraum der Leistung, sofern es nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung, also genau, was du gemacht hast
- Das Entgelt, den Preis für die Leistung
- Den Steuersatz und den MWST-Betrag
Beim letzten Punkt gibt es eine Erleichterung: Ist die Steuer im Preis enthalten, genügt die Angabe des anwendbaren Satzes, etwa «inkl. 8,1 % MWST». So steht es auch in der ESTV-Publikation zu Buchführung und Rechnungsstellung. Für Rechnungen an steuerpflichtige Firmen und an Kunden im Ausland solltest du den Steuerbetrag trotzdem in Franken ausweisen. Dein Kunde braucht ihn für seinen Vorsteuerabzug.
Bei kleinen Kassenbelegen gibt es eine weitere Ausnahme. Name und Adresse des Empfängers sind laut KMU-Portal erst ab CHF 400 nötig. Für normale Handwerkerrechnungen spielt das kaum eine Rolle: Dort steht der Kunde immer drauf.
Beispiel: so sieht eine Malerrechnung aus
| Position | Menge | Ansatz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Wohnzimmer streichen, Wände und Decke | 24 Std. | CHF 77.50 | CHF 1'860.00 |
| Dispersionsfarbe, Abdeckmaterial | pauschal | CHF 412.50 | |
| Anfahrt | 1 | CHF 95.00 | CHF 95.00 |
| Total netto | CHF 2'367.50 | ||
| MWST 8,1 % | CHF 191.77 | ||
| Total inkl. MWST | CHF 2'559.27 |
Dazu kommen im Kopf deine Firmenangaben mit MWST-Nummer, die Kundenadresse, das Rechnungsdatum und der Leistungszeitraum, zum Beispiel «Ausführung 6. bis 9. Oktober». Mit einem Swiss QR-Code unten auf der Rechnung kann dein Kunde direkt per E-Banking zahlen.
Runden ohne Differenzen
In der Praxis wird kaufmännisch gerundet: ab 0,5 Rappen auf, darunter ab. Viele Betriebe runden den Zahlbetrag zusätzlich auf 5 Rappen, weil es keine 1- und 2-Rappen-Münzen mehr gibt. Das Wichtigste ist aber nicht die Methode, sondern dass du sie immer gleich anwendest.
Das Problem zeigt sich bei vielen Kleinpositionen. Ein Beispiel mit drei Positionen Kleinmaterial à CHF 6.15 netto:
- Pro Position gerundet: CHF 6.15 × 0,081 = CHF 0.498 → CHF 0.50. Dreimal ergibt CHF 1.50 MWST.
- Auf das Total gerundet: CHF 18.45 × 0,081 = CHF 1.494 → CHF 1.49 MWST.
Ein Rappen Unterschied klingt nach nichts. Über hundert Rechnungen im Jahr summiert sich das aber zu Differenzen zwischen Rechnung und Buchhaltung, die dein Treuhänder dann suchen muss. Leg deshalb eine Regel fest:
- Rechne die MWST auf das Netto-Total jedes Steuersatzes, nicht pro Zeile.
- Runde den MWST-Betrag einmal auf den Rappen.
- Runde, wenn gewünscht, erst den Endbetrag auf 5 Rappen und weise die Rundung als eigene Zeile aus.
Eine Rechnungssoftware nimmt dir das ab, weil sie jedes Mal gleich rechnet.
Rechnung und MWST-Abrechnung: zwei verschiedene Dinge
Viele Handwerker verwechseln den Steuersatz auf der Rechnung mit dem Satz, mit dem sie gegenüber der ESTV abrechnen. Das sind zwei getrennte Schritte.
Auf der Rechnung steht immer der gesetzliche Satz: 8,1 %, 2,6 % oder 3,8 %. Das gilt laut ESTV ausdrücklich auch dann, wenn du nach der Saldosteuersatzmethode abrechnest.
In der Abrechnung mit der ESTV hast du zwei Wege:
- Effektive Methode: Du zahlst die Differenz zwischen der MWST, die du deinen Kunden verrechnet hast, und der Vorsteuer, die du selbst bezahlt hast, etwa auf Material, Werkzeug oder Fahrzeuge. Diese Methode ist laut den Grundsätzen der Mehrwertsteuer die Regel.
- Saldosteuersatzmethode: Du multiplizierst deinen Bruttoumsatz mit einem branchenspezifischen Satz, den die ESTV bewilligt. Vorsteuern musst du dann nicht einzeln ermitteln. Das spart Büroarbeit, steht aber nur Betrieben bis zu bestimmten Umsatz- und Steuergrenzen offen.
Schreib also nie den Saldosteuersatz auf die Kundenrechnung. Dein Kunde würde mit einem falschen Steuerbetrag rechnen, und bei einer Kontrolle fällt das sofort auf.
Welcher Satz gilt, wenn sich die Sätze ändern?
Massgebend ist der Zeitpunkt, an dem du die Leistung erbracht hast, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Das hat die ESTV beim Satzwechsel auf 2024 klargestellt. Lief ein Auftrag über den Jahreswechsel, mussten Leistungszeitraum und Betragsanteil auf derselben Rechnung getrennt stehen. Fehlte diese Trennung, galt der neue Satz für alles. Bei einer künftigen Satzänderung musst du genauso vorgehen. Deshalb lohnt es sich, Leistungsdaten sauber im Rapport festzuhalten.
Ab wann du MWST verrechnen musst
MWST darfst du nur ausweisen, wenn du im MWST-Register eingetragen bist. Laut ESTV gilt für einen normalen Schweizer Handwerksbetrieb:
- Umsatzgrenze: CHF 100'000 pro Jahr aus nicht von der Steuer ausgenommenen Leistungen, weltweit gerechnet.
- Neugründung: Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit, wenn absehbar ist, dass du die Grenze in den ersten zwölf Monaten erreichst.
- Bestehender Betrieb: Die Steuerpflicht beginnt nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem du die Grenze erreicht hast.
- Unter der Grenze: Du bist befreit, kannst aber freiwillig auf die Befreiung verzichten. Das kann sich lohnen, wenn du viel in Material und Maschinen investierst und die Vorsteuer zurückholen willst.
Wichtig: Die MWST ist eine Verbrauchssteuer, die du auf deine Kunden überwälzt. Dafür kannst du als steuerpflichtiger Betrieb die Vorsteuer auf deinen Einkäufen abziehen, wie die ESTV erklärt. Ob sich eine freiwillige Eintragung für deinen Betrieb lohnt, besprichst du am besten mit deinem Treuhänder.
Typische Fehler auf Handwerkerrechnungen
Diese Punkte sehen wir in der Praxis immer wieder:
- MWST ausgewiesen ohne Eintrag im MWST-Register. Wer nicht eingetragen ist, darf keine MWST auf die Rechnung schreiben.
- MWST aus dem Brutto mit 8,1 % gerechnet statt durch 1,081 geteilt.
- Saldosteuersatz auf der Kundenrechnung statt des gesetzlichen Satzes.
- Fehlendes Leistungsdatum bei Aufträgen, die Wochen vor der Rechnung abgeschlossen wurden.
- Unklare Leistungsbeschreibung wie «Arbeiten gemäss Absprache». Besser: Raum, Arbeit, Stunden, Material.
- MWST-Nummer fehlt oder ohne den Zusatz «MWST».
- Uneinheitliches Runden, das zu Rappendifferenzen in der Buchhaltung führt.
Die meisten dieser Fehler entstehen nicht aus Unwissen, sondern weil die Rechnung abends am Küchentisch aus Notizen, Fotos und Stundenzetteln zusammengesucht wird.
Unsere Sicht: Die Rechnung beginnt auf der Baustelle
Eine korrekte MWST-Rechnung ist kein Rechenproblem. Die Formel kennst du nach diesem Artikel. Das eigentliche Problem ist, dass die Angaben dafür über Tage verstreut sind: Stunden auf dem Stundenzettel, Material im Lieferschein, das Leistungsdatum im Kopf des Vorarbeiters.
Deshalb sind wir überzeugt: Wer Rechnungen schneller und fehlerfreier schreiben will, muss beim Tagesrapport ansetzen. Wenn Stunden, Material und Fotos schon auf der Baustelle digital erfasst sind, steht alles, was auf die Rechnung gehört, bereits fest. Leistungszeitraum, Umfang und Preis müssen nicht mehr rekonstruiert werden.
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die Redaktion
Rechnungen direkt aus Rapport und Offerte
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Häufige Fragen
Wie rechne ich 8,1 % MWST zu einem Betrag dazu?
Multipliziere den Nettobetrag mit 1,081. Aus CHF 1'000.00 netto werden so CHF 1'081.00 brutto, die MWST beträgt CHF 81.00. Willst du nur die Steuer, rechnest du Netto × 0,081.
Wie rechne ich die MWST aus einem Bruttobetrag heraus?
Teile den Bruttobetrag durch 1,081 und ziehe das Ergebnis vom Brutto ab. Bei CHF 1'081.00 ergibt das CHF 1'000.00 netto und CHF 81.00 MWST. Rechne nie Brutto × 8,1 %, das ergibt zu viel Steuer.
Muss ich den MWST-Betrag immer in Franken ausweisen?
Wenn die Steuer im Preis enthalten ist, genügt grundsätzlich die Angabe des Satzes, etwa «inkl. 8,1 % MWST». Rechnest du an eine steuerpflichtige Firma oder einen Kunden im Ausland, weise den Betrag besser in Franken aus. Dein Kunde braucht ihn für den Vorsteuerabzug.
Darf ich MWST verrechnen, wenn ich unter CHF 100'000 Umsatz liege?
Nur wenn du im MWST-Register eingetragen bist. Unter der Grenze bist du befreit, kannst aber freiwillig auf die Befreiung verzichten. Ohne Eintrag darfst du keine MWST auf die Rechnung schreiben.
Welcher Satz gehört auf die Rechnung, wenn ich mit Saldosteuersatz abrechne?
Immer der gesetzliche Satz, für Handwerksleistungen also in der Regel 8,1 %. Der Saldosteuersatz dient nur der Abrechnung mit der ESTV und erscheint nie auf der Kundenrechnung.
Quellen
- ESTV: Schweizer Mehrwertsteuersätze
- Fedlex: Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)
- KMU-Portal: Rechnungsstellung
- ESTV: Buchführung und Rechnungsstellung
- ESTV: Steuersatzänderung 2024
- ESTV: Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze
- ESTV: Grundsätze der Mehrwertsteuer
- ESTV: MWST-Steuerpflicht
- ESTV: Mehrwertsteuer (MWST)
