Eine gute Offerte beantwortet dem Kunden drei Fragen: Was genau wird gemacht, was kostet es, und bis wann gilt der Preis? Wenn du als Handwerker ein Angebot erstellst, brauchst du dafür klare Angaben zu den Parteien, ein sauberes Leistungsverzeichnis mit Material- und Arbeitskosten, die passende Preisart (Regie, Einheitspreis, Pauschal- oder Globalpreis), die MWST, Zahlungsbedingungen und eine Gültigkeitsdauer. In diesem Leitfaden findest du alles, was du für die Schweiz wissen musst: die rechtlichen Unterschiede, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, ein Rechenbeispiel und Tipps, wie du schneller offerierst.
Kurz gesagt
- Offerte, Richtofferte und Kostenvoranschlag sind nicht dasselbe. Entscheidend ist, was du mit dem Kunden wirklich vereinbarst, nicht der Titel des Dokuments.
- Pflicht in jede Offerte: Namen und Adressen, Leistungsbeschrieb, Sach- und Arbeitskosten, Zusatzkosten, MWST, Zahlungsbedingungen, Gültigkeitsdauer und AGB.
- Die Preisart bestimmt dein Risiko: Regie bei unklarem Aufwand, Pauschal- oder Globalpreis, wenn du den Umfang sicher kennst.
- Bei ungefähren Preisangaben gelten Überschreitungen bis etwa 10 % als verhältnismässig. Darüber wird es heikel.
- Schnelligkeit gewinnt Aufträge: Mit digitalen Vorlagen und Kundendaten an einem Ort ist die Offerte oft noch am Tag der Besichtigung beim Kunden.
Inhaltsverzeichnis
- Offerte, Richtofferte oder Kostenvoranschlag?
- Was in jede Offerte gehört
- Offerte erstellen in 7 Schritten
- Den Preis richtig kalkulieren
- Rechenbeispiel: Maler-Offerte für drei Zimmer
- Gültigkeit und erlaubte Abweichungen
- Schneller offerieren: von der Vorlage zum digitalen Ablauf
- Unsere Sicht: Die Offerte ist dein erster Arbeitsschritt
- Häufige Fragen
- Quellen
Offerte, Richtofferte oder Kostenvoranschlag?
In der Schweiz sagt man meist «Offerte», in Deutschland «Angebot». Gemeint ist dasselbe: dein schriftliches Angebot an den Kunden, auf dessen Grundlage er dir den Auftrag erteilt. Daneben gibt es zwei verwandte Dokumente, die du sauber auseinanderhalten solltest.
Die Offerte ist laut UBS Schweiz eine detaillierte Zusammenstellung des Handwerkerangebots mit Parteien, Gültigkeitsdauer, Sach-, Arbeits- und Zusatzkosten sowie Zahlungsbedingungen. Sie ist die Grundlage für den Werkvertrag.
Die Richtofferte ist eine Kostenschätzung zur ersten Orientierung. Sie ist in der Regel nicht bindend und sollte ausdrücklich als Richtofferte gekennzeichnet sein. Schreib das also gross und deutlich oben aufs Dokument.
Der Kostenvoranschlag nennt einen ungefähren Preis. Aber Vorsicht: Bezeichnest du ihn als Fixpreis oder als «nicht überschreitbar», kann er ausdrücklich verbindlich werden. Ohne solche Formulierung wird er in der Regel als ungefähre Preisangabe verstanden.
| Dokument | Zweck | Verbindlichkeit | Wann einsetzen |
|---|---|---|---|
| Offerte | Konkretes Angebot mit Preis und Leistung | Grundlage für den Vertrag | Umfang ist klar, Kunde will entscheiden |
| Richtofferte | Grobe Kostenschätzung | In der Regel nicht bindend | Frühe Projektphase, Budgetfrage des Kunden |
| Kostenvoranschlag | Ungefährer Preis | Ungefähr, ausser du sicherst einen Fixpreis zu | Aufwand nur grob abschätzbar |
Wichtig für die Praxis: Massgebend ist am Ende, was du und der Kunde wirklich vereinbart habt. Eine «Richtofferte», die du mündlich als Festpreis verkaufst, schützt dich nicht. Halte deshalb schriftlich fest, wie dein Preis gemeint ist.
Was in jede Offerte gehört
Eine Offerte sollte so detailliert sein, dass keine wichtigen Kostenblöcke fehlen. Was du vergisst, musst du später nachverhandeln, und das kostet Vertrauen. Die UBS Schweiz nennt als Bestandteile unter anderem Namen und Adressen beider Seiten, Gültigkeitsdauer, Sach- und Arbeitskosten, Zusatzkosten, Zahlungsbedingungen und AGB.
Diese Punkte gehören in jede Handwerker-Offerte:
- Absender: Firmenname, Adresse, Telefon, E-Mail, UID beziehungsweise MWST-Nummer.
- Empfänger: Name und Adresse des Kunden, bei Bedarf die Adresse der Baustelle.
- Datum und Offertnummer: Damit du jede Version eindeutig zuordnen kannst.
- Projektbezeichnung: Kurz und klar, zum Beispiel «Malerarbeiten 3 Zimmer, Wohnung 2. OG».
- Leistungsbeschrieb: Was wird gemacht, in welcher Qualität, mit welchem Material? Und ebenso wichtig: was nicht.
- Mengen und Einheiten: m², Laufmeter, Stück, Stunden.
- Preise: Einheitspreise, Positionssummen, Zwischentotal.
- Zusatzkosten: Anfahrt, Entsorgung, Gerüst, Abdeckmaterial, Kleinmaterial.
- MWST: Satz und Betrag separat ausgewiesen. Die ESTV zeigt in ihrem Rechnungsbeispiel 8,1 % MWST und die MWST-Nummer des Leistungserbringers.
- Preisart: Regie, Einheitspreis, Pauschal- oder Globalpreis. Schreib es hin.
- Ausführungstermin: Geplanter Start und geschätzte Dauer.
- Zahlungsbedingungen: Zahlungsfrist, allfällige Anzahlung oder Teilzahlungen.
- Gültigkeitsdauer: Bis wann gilt dein Preis?
- AGB oder Verweis darauf: Gewährleistung, Regelung von Mehraufwand, Haftung.
- Unterschriftsfeld oder Bestätigungsweg: Je einfacher der Kunde zusagen kann, desto besser.
Ein Tipp aus der Praxis: Liste Ausschlüsse ausdrücklich auf. «Nicht inbegriffen: Verschieben von Möbeln, Reparatur von Rissen über 2 mm» erspart dir viele Diskussionen bei der Abnahme.
Offerte erstellen in 7 Schritten
So kommst du von der Anfrage zur fertigen Offerte, ohne Positionen zu vergessen.
- Anfrage klären. Was will der Kunde genau? Welches Budget, welcher Termin, welche Qualität? Notiere alles direkt beim Kundenkontakt, nicht erst abends im Büro.
- Besichtigen und dokumentieren. Geh vor Ort. Mach Fotos vom Ist-Zustand und notiere Besonderheiten: Zugang, Parkplatz, bewohnte Räume, Schäden am Untergrund. Diese Fotos helfen dir bei der Kalkulation und später bei Streitfragen.
- Ausmass aufnehmen. Flächen, Längen, Stückzahlen. Je genauer das Ausmass, desto genauer der Preis.
- Kalkulieren. Arbeitszeit mal Stundenansatz, Material zum Einstandspreis plus Zuschlag, Zusatzkosten. Dein Stundenansatz muss deine Gemeinkosten decken. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- Preisart wählen. Kennst du den Umfang sicher, ist ein Pauschalpreis möglich. Ist der Aufwand unklar, offerierst du nach Regie oder mit Einheitspreisen.
- Offerte schreiben und prüfen. Leistungsbeschrieb, Positionen, MWST, Bedingungen, Gültigkeit. Lies das Dokument einmal aus Kundensicht: Versteht ein Laie, was er bekommt?
- Senden und nachfassen. Schick die Offerte möglichst rasch. Ruf nach ein paar Tagen an und frag nach offenen Fragen. Ein kurzer Anruf zeigt Interesse und bringt oft den Zuschlag.
Wie lange das dauert, hängt vom Projekt ab. Eine einfache Malerofferte für ein Zimmer ist mit einer guten Vorlage in wenigen Minuten geschrieben. Eine Badsanierung mit mehreren Gewerken braucht mehr Zeit für Ausmass und Abklärungen. Der grösste Zeitfresser ist meist nicht das Rechnen, sondern das Zusammensuchen: Notizen, Fotos, Kundendaten und alte Offerten an verschiedenen Orten.
Den Preis richtig kalkulieren
Dein Offertpreis setzt sich grundsätzlich aus Material und Arbeitswert plus einer Marge für Risiko und Gewinn zusammen. Damit die Rechnung aufgeht, müssen in deinem Stundenansatz auch alle Gemeinkosten stecken:
- Miete für Werkstatt und Büro
- Versicherungen
- Fahrzeuge, Treibstoff und Unterhalt
- Werkzeug, Maschinen und Wartung
- Lohnkosten inklusive Sozialabgaben, Ferien und Absenzen
- Administration und Sekretariat
- Dein gewünschter Gewinn
Wer nur Lohn und Material rechnet, arbeitet schnell unter den eigenen Kosten. Rechne deinen Ansatz deshalb einmal pro Jahr neu durch.
Regie, Einheitspreis, Pauschal oder Global?
Die Norm SIA 118 unterscheidet Regie-, Einheits-, Global- und Pauschalpreise. Jede Preisart verteilt das Risiko anders zwischen dir und dem Kunden.
| Preisart | So funktioniert es | Teuerung | Passt, wenn … |
|---|---|---|---|
| Regie | Abrechnung nach Stunden und Material zu vereinbarten Ansätzen | Über die Ansätze | der Aufwand vorab nicht zuverlässig abschätzbar ist |
| Einheitspreis | Fester Preis pro Einheit (m², Stück), abgerechnet nach effektiver Menge | Je nach Vertrag | die Leistung klar ist, die Menge aber noch schwankt |
| Pauschalpreis | Fixer Betrag für das ganze Werk | Bis zum Abnahmetermin eingerechnet | Umfang und Ausführung eindeutig feststehen |
| Globalpreis | Fixer Betrag, aber mit Teuerungsabrechnung | Kann abgerechnet werden | das Projekt länger dauert und Preise schwanken |
Der Schweizerische Baumeisterverband beschreibt Regiearbeiten als Arbeiten nach Zeit- und Mengenaufwand, die vor allem dann sinnvoll sind, wenn der Aufwand bei Vertragsabschluss nicht abschätzbar ist. Beim Pauschalpreis gilt: Er ist ein fixer Betrag ohne Teuerungsabrechnung, der Globalpreis dagegen unterliegt der Teuerung.
Für dich heisst das: Ein Pauschalpreis gibt dem Kunden Sicherheit und verkauft sich gut. Das Risiko für Mehraufwand trägst aber du. Biete ihn nur an, wenn du den Umfang wirklich kennst, und beschreibe die Leistung so genau, dass Zusatzwünsche klar als Nachtrag erkennbar sind.
Rechenbeispiel: Maler-Offerte für drei Zimmer

Dieses Beispiel zeigt den Aufbau mit angenommenen Werten. Setz deine eigenen Ansätze und Mengen ein.
Projekt: Wände und Decken streichen, drei Zimmer, Wohnung bewohnt.
| Position | Menge | Ansatz | Betrag |
|---|---|---|---|
| Abdecken und Schützen von Böden und Möbeln | pauschal | CHF 180.00 | |
| Malerarbeiten Wände und Decken | 32 Std. | CHF 95.00 | CHF 3'040.00 |
| Farbe, Grundierung, Kleinmaterial | pauschal | CHF 620.00 | |
| Anfahrt | 4 Fahrten | CHF 40.00 | CHF 160.00 |
| Zwischentotal | CHF 4'000.00 | ||
| MWST 8,1 % | CHF 324.00 | ||
| Total inkl. MWST | CHF 4'324.00 |
Dazu kommen im Offerttext:
- Nicht inbegriffen: Möbel verschieben, Spachtelarbeiten über das übliche Mass hinaus.
- Preisart: Pauschalpreis für den beschriebenen Umfang, Mehraufwand nach Regie zu CHF 95.00 pro Stunde.
- Zahlung: 30 Tage netto nach Abnahme.
- Gültigkeit: 30 Tage ab Offertdatum.
So sieht der Kunde auf einen Blick, was er bekommt, was es kostet und was passiert, wenn mehr anfällt.
Gültigkeit und erlaubte Abweichungen
Wie lange eine Offerte gilt, legst du selbst fest. Schreib deshalb immer eine Gültigkeitsdauer hinein, zum Beispiel 30 Tage. So schützt du dich vor steigenden Materialpreisen, wenn der Kunde erst nach Monaten zusagt. Gibt es keine Frist, ist für beide Seiten unklar, ob dein Preis noch gilt.
Und wie weit darf der Endpreis abweichen? Das hängt von der Preisart ab:
- Fixpreis (Pauschal): Der vereinbarte Betrag gilt. Mehraufwand ohne Bestellung des Kunden kannst du nicht einfach draufschlagen.
- Offerte nach Aufwand oder ungefähre Preisangabe: Laut Stiftung für Konsumentenschutz gelten Überschreitungen bis zu 10 % als verhältnismässig und müssen akzeptiert werden.
- Deutlich mehr als 10 %: Hier riskierst du Streit, eine Preisreduktion oder sogar den Rücktritt des Kunden.
Die sichere Lösung: Sobald du merkst, dass es teurer wird, informierst du den Kunden sofort und lässt dir den Nachtrag schriftlich bestätigen. Fotos und Notizen von der Baustelle zeigen, warum der Mehraufwand nötig war.
Schneller offerieren: von der Vorlage zum digitalen Ablauf
Viele Betriebe starten mit einer Word- oder Excel-Vorlage. Das ist besser als nichts, stösst aber schnell an Grenzen:
- Kundendaten werden jedes Mal neu abgetippt.
- Positionen und Preise aus alten Offerten musst du suchen und kopieren.
- Wer welche Version wann geschickt hat, ist schwer nachzuvollziehen.
- Aus der angenommenen Offerte wird die Rechnung wieder von Hand erstellt.
Mit einer Handwerker-App läuft das anders. Kundendaten, Baustellenfotos, Projekt und Offerte liegen an einem Ort. Aus der Offerte wird das Projekt, aus dem Projekt mit den erfassten Stunden die Rechnung. Du schreibst die Offerte direkt nach der Besichtigung auf dem Handy oder Tablet und schickst sie ab, solange der Kunde noch an dich denkt.
Genau dafür haben wir HandymanPlan gebaut. Mit unserer App erstellst du Offerten und Rechnungen mit Swiss QR-Code, verwaltest Kunden inklusive Bewertungen, legst Projekte an und speicherst Baustellenfotos am richtigen Ort. Dazu kommen Einsatzplanung, Zeiterfassung, Tagesrapporte zum Diktieren und Lohnexport. Bestehende Daten importierst du aus Excel oder CSV.

Du kannst HandymanPlan 10 Tage kostenlos testen. Danach wählst du das Abo, das zu deinem Betrieb passt: Standard für CHF 128 pro Monat, Premium für CHF 168 pro Monat oder Enterprise für CHF 228 pro Monat. Auf Wunsch gibt es ein Komplett-Onboarding mit Datenimport und Schulung. Jetzt HandymanPlan kostenlos testen und die nächste Offerte schon digital schreiben. Weitere Praxistipps zu Rapporten und Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber für Handwerker.
Unsere Sicht: Die Offerte ist dein erster Arbeitsschritt
Wir sehen es jeden Tag: Handwerker sind stark auf der Baustelle, aber die Offerte bleibt liegen. Abends, am Wochenende, irgendwann. Und in dieser Zeit holt der Kunde andere Angebote ein.
Für uns ist die Offerte kein Papierkram, sondern der erste Schritt im Auftrag. Sie entscheidet, ob du den Job bekommst, und sie legt fest, worüber du später abrechnest. Darum gehört sie in denselben Ablauf wie Planung, Rapport und Rechnung.
Mit HandymanPlan wollen wir genau das erreichen: Eine Offerte, die aus den Kundendaten und Fotos entsteht, die du schon hast. Eine Rechnung, die aus der Offerte und den erfassten Stunden entsteht. Und ein Team, das per Chat mit Übersetzung weiss, was zu tun ist. Unsere Kunden sparen so nach unserer Erfahrung rund 110 Stunden Büroarbeit im Jahr.
Deine Zeit ist Geld. Hol sie dir zurück.
die Redaktion
Häufige Fragen
Was muss in einem Angebot vom Handwerker drinstehen?
Mindestens Namen und Adressen beider Seiten, ein klarer Leistungsbeschrieb, Material- und Arbeitskosten, Zusatzkosten, die MWST, Zahlungsbedingungen und eine Gültigkeitsdauer. Ergänze die Preisart und Ausschlüsse. So weiss der Kunde genau, was er bekommt.
Was ist eine Offerte in der Schweiz?
Die Offerte ist das schriftliche Angebot des Handwerkers an den Kunden, in Deutschland meist «Angebot» genannt. Sie beschreibt Leistung, Preis und Bedingungen und bildet die Grundlage für den Werkvertrag. Eine Richtofferte dagegen ist nur eine unverbindliche Schätzung.
Wie lange ist eine Offerte gültig?
So lange, wie du es in der Offerte festlegst. Üblich ist eine klare Frist, zum Beispiel 30 Tage ab Offertdatum. Ohne Frist bleibt unklar, ob dein Preis Monate später noch gilt.
Wie viel Prozent darf ein Handwerker vom Angebot abweichen?
Bei einem Fixpreis gilt der vereinbarte Betrag. Bei Offerten nach Aufwand oder ungefähren Preisangaben gelten Überschreitungen bis rund 10 % als verhältnismässig. Bei grösseren Abweichungen informierst du den Kunden frühzeitig und lässt dir den Nachtrag schriftlich bestätigen.
Quellen
- UBS Schweiz: Verlässliche Offerten von Handwerkern erhalten
- exali: Was gilt, wenn der Kostenvoranschlag teurer wird?
- ESTV: MWST-Webpublikationen, Rechnungsbeispiel
- WG Avocats: Preisberechnung im Bauvertrag
- Risch Baurecht: Pauschalpreis nach SIA 118
- Schweizerischer Baumeisterverband: Kalkulationshilfen für Regiearbeiten
- Voser Rechtsanwälte: Pauschalpreiswerkvertrag
- Stiftung für Konsumentenschutz: Kostenvoranschlag
